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T: 089-44409449  |  info@mb-fincavermittlung.de

Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt – mit der Firma MB Fincavermittlung UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend "MBF" abgekürzt – bezüglich der Finca/des Ferienhauses abschließen. Fincas, bzw. Ferienhäuser werden einheitlich „Feriendomizile“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von MBF zustande kommt.
Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Die Buchung, die Buchungsbestätigung sowie die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Vermittlungsbedingungen werden von MBF gespeichert und können bei Bedarf jederzeit nochmals übermittelt werden. Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch.

  1. Rechtsgrundlagen und Stellung von MBF
  2. Buchungsablauf
  3. Zahlungsabwicklung
  4. Kaution
  5. Leistungspflichten von MBF und Leistungsänderungen
  6. Umbuchungen
  7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  8. An- und Abreisezeit sowie Übergabe und Rückgabe der Schlüssel
  9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden gegenüber MBF sowie gegenüber dem Vermieter
  10. Besondere Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermieter
  11. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise), Stornokosten, Ersatzpersonen, Kündigung durch den Kunden, Pandemieklausel
  12. Kündigung durch den Vermieter
  13. Haftung
  14. Ausschluss von Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag und Verjährung
  15. Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften
  16. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Rechtsgrundlagen und Stellung von MBF
1.1. MBF bietet auf ihrer Homepage, auf mehreren Internetseiten sowie in Prospekten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. MBF hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit MBF nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.
1.2. Die Rechte und Pflichten von MBF als Vermittlerin ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten der Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch MBF als Vertreterin namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch die Vermittlung von MBF zustande kommenden Vertrages.

2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen.
2.2. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte von MBF über die Verfügbarkeit des gewünschten Feriendomizils, etc. sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot durch MBF dar.
2.3. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Feriendomizils, vertreten durch MBF, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Feriendomizils, aller ergänzenden Angaben im Prospekt, im Internet sowie auf der Home- page von MBF und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der Kunde Auskunft über die Verfügbarkeit sowie über die spezifischen Zahlungskonditionen des gewünschten Feriendomizils.
2.4. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter mit der durch MBF, als Vertreterin des Vermieters erfolgenden, schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Textform übermittelten Buchungsbestätigung zustande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Weise erfolgen.
2.5. Andere Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von MBF nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MBF hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
2.6. Beschreibungen der Ferienobjekte, die nicht von MBF herausgegeben werden, sind für MBF und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Wichtigen Hinweise oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MBF gemacht wurden.

3. Zahlungsabwicklung
3.1. MBF ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich der Rücktrittskosten und der sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen, es sei denn, es wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Die Anzahlung ist an MBF zu leisten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Anzahlung (Gutschrift) auf dem Konto von MBF.
3.3. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Gesamtpreises hat spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an MBF zu erfolgen, es sei denn, es wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Für die Einhaltung dieser Frist ist wiederum der Eingang der Zahlung bei MBF maßgeblich. Soweit die Restzahlung in Abhängigkeit vom gebuchten Feriendomizil bei Ankunft bar vor Ort an den Vermieter oder dessen Hausverwalter zu entrichten ist, wird der Kunde über diese Zahlungskonditionen in der Auskunft über die Verfügbarkeit des Feriendomizils informiert. Die jeweiligen Zahlungskonditionen sind darüber hinaus in der Buchungsbestätigung angegeben.
3.4. Die Anzahlung wie auch die Restzahlung sind grundsätzlich per Banküberweisung an MBF zu leisten. Soweit die Restzahlung in Abhängigkeit vom jeweiligen Feriendomizil ausnahmsweise vor Ort an den Vermieter zu erfolgen hat, ist diese in bar zu leisten. Scheckzahlungen und Zahlungen per Kreditkarte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3.5. Der Kunde erhält alle Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reiseantritt.
3.6. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei MBF oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb der oben genannten Frist ein, obwohl das Feriendomizil vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist MBF berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens und in Vollmacht des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 11. ihrer Vermittlungsbedingungen zu berechnen.
3.7. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienobjekts bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

4. Kaution
4.1. Der Vermieter ist berechtigt nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies z.B. bei Spätanreise oder bei Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist, auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung für den Kunden hervorgeht. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Angaben in der Objektbeschreibung und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Kaution ist grundsätzlich beim Vermieter in bar zu hinterlegen.
4.2. Soweit eine Kaution zu leisten ist, kommt das Kautionsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter des Feriendomizils zustande. MBF treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder zur Rückzahlung der Kaution.
4.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizkosten, etc. und sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zum Schadensersatz bei Beschädigungen des Feriendomizils, seiner Einrichtung oder seiner Außenanlage sowie zur Deckung der Kosten bei gegebenenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
4.4. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtung, bzw. seine Außenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Schlüsselrückgabe, etc. nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
4.5. Am Ende der Belegungszeit zahlt der Vermieter den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

5. Leistungspflichten von MBF und Leistungsänderungen
5.1. Die von MBF geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Vermittlung des gebuchten Objekts in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Objektbeschreibung und aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen zu den Ferienobjekten auf der Homepage von MBF sowie im Internet und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
5.2. Von der Leistungspflicht von MBF nicht umfasst sind, ausgenommen, soweit diesbezüglich seitens von MBF Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts sowie die Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Unwesentliche Änderungen der Einrichtung oder der Ausstattung des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
5.4. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MBF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen. MBF ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, soweit MBF in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Bestand an Feriendomizilen, welche von MBF vermittelt werden, anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von MBF über die Änderung der Leistungs- und Ausstattungsmerkmale dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch des Kunden auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, des Reiseziels, des Ferienobjekts, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht.
6.2. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann MBF namens und in Vollmacht des Vermieters bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 25,- pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 11. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung des gewünschten Feriendomizils durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von MBF zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf eine anteilige Rückerstattung. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
7.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird empfohlen. Entsprechende Reiseversicherungen können bei der Europäischen Reiseversicherung abgeschlossen werden (erv.de).

8. An- und Abreisezeit, sowie Übergabe und Rückgabe der Schlüssel
8.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag und zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren oder einen späteren Bezug besteht nicht.
8.2. Dem Kunden werden für die Belegungsdauer des Feriendomizils Schlüssel, bzw. Fernbedienungen für sämtliche Haustüren, bzw. sonstige Türen und Tore durch den Vermieter oder eine durch ihn beauftragte Person persönlich übergeben, bzw. hinterlegt. Der Ort der Hinterlegung wird in den Reiseunterlagen bekannt gegeben. Nach Belegungsende hat der Kunde die gesamten Schlüssel wieder an genannter Stelle, bzw. mit dem Vermieter vereinbarter Stelle zu deponieren.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden gegenüber MBF sowie gegenüber dem Vermieter
9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von MBF sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, so entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit MBF in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtung oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von MBF genannten Stelle vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, so bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermieter
10.1. Das Feriendomizil darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist MBF, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, stellvertretend für den Eigentümer eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben das Ferienobjekt unverzüglich zu verlassen.
10.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
10.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen, bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
10.4. Auf Verlangen des Vermieters, bzw. von MBF, als Vertreterin des Vermieters, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts sowie seiner Einrichtung durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil pfleglich zu behandeln und dem Vermieter, bzw. dem vom Vermieter Beauftragten oder MBF gegenüber alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dem Kunden für den Fall, dass solche Schäden und/oder Mängel bei Bezug oder später festgestellt werden, dringend empfohlen, diese dem Vermieter, seinem hierfür benannten Beauftragten oder MBF gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat, bzw. sich oder seine Mitreisenden für nicht verantwortlich hält und auch dann, wenn der Kunde sie als nicht störend erachtet. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind!
10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.7. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder in entsprechenden örtlichen Hinweisen dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
10.8. Der Kunde hat Anleitungen und sonstige Hinweise (z.B. die Hausordnung) bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtung, die im Ferienobjekt, bzw. vor Ort ausliegen oder dem Kunden von MBF als Vertreterin des Vermieters mitgeteilt werden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere in die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, in die Heizungsanlage, in Umwälzanlagen von Swimmingpools oder in Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Eigentümers vorzunehmen. Der Kunde hat in seiner Funktion als Elternteil besonders darauf zu achten, dass die Kinder das automatisch eingestellte Bewässerungssystem im Außenbereich nicht berühren oder Veränderungen an der Einstellung vornehmen. Auch das Entfernen von Wasserschläuchen der Bewässerungsanlage oder das Verstopfen derselben ist zu unterbinden. Die Folgen für die Pflanzen sind in der heißen Jahreszeit meist nicht mehr rückgängig zu machen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung sowie die ihm mitgeteilten örtlichen Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz sowie zur Wasserversorgung unbedingt zu beachten. So dürfen beispielsweise brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Gleiches gilt für den Barbeque-Grill. Das Entzünden von Feuer oder Feuerstellen auf dem Grundstück ist gänzlich untersagt. Auf die erhöhte Brandgefahr wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Lärmbelästigung Dritter (durch zu laute Musik, etc.) gilt es zu vermeiden. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten ist der Vermieter berechtigt, von seinen in Ziffer 12.2 genannten Rechten Gebrauch zu machen.
10.10. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, etc. auf dem Grundstück ist grundsätzlich nicht gestattet.
10.11. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung von MBF mitgebracht werden. Art und Größe der Tiere sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch MBF als Vertreterin des Vermieters rechtfertigen. (Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten!).
10.12. Den Gästen obliegt die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, welches bei Abreise in einwandfreiem, aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen ist. Darunter fällt insbesondere die Reinigung der Sanitäranlagen, das Säubern des Geschirrs, die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks sowie der Küchengeräte. Übrig gebliebene Lebensmittel sind mitzunehmen. Müll ist spätestens am Abreisetag zu entsorgen und nicht im Haus, bzw. auf dem Grundstück zu belassen. Bedarf es einer „Extra-Reinigung“, so wird dem Kunden vom Vermieter, bzw. von MBF als Vertreterin des Vermieters die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus den vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden oder können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

11. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise), Stornokosten, Ersatzpersonen und Kündigung durch den Kunden, Pandemieklausel
11.1. Dem Kunden wird bei den von MBF vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an MBF als Vertreterin des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
11.2. Der Vermieter kann durch MBF als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn: 30% des Mietpreises

b) Rücktritt zwischen dem 89. und 60. Tag vor Belegungsbeginn: 50% des Mietpreises
c) Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Belegungsbeginn: 75% des Mietpreises
d) Rücktritt ab dem 29. Tag vor Belegungstermin oder bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung: 90% des Mietpreises
11.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierter Rücktrittskosten gemäß den vorstehenden Regelungen in Ziffer 11.2, sind der Eigentümer/Vermieter sowie MBF nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Kunden jedoch ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter oder MBF gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
11.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber – unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitigen Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen – zu beziffern und zu belegen ist.
11.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch MBF, als Vertreterin des Vermieters dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn diese oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
11.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Eine solche kann bei der Europäischen Reiseversicherung abgeschlossen werden (erv.de).
11.7. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels oder einer Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem und für MBF erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter, bzw. von dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11.8. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag gegenüber MBF als Vertreterin des Vermieters kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j BGB sowie der Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignissen). Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Feriendomizil stehen oder in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrages mit dem Vermieter.

12. Kündigung durch den Vermieter
12.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter, dieser vertreten durch MBF, den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j BGB sowie der Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignissen).
12.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder MBF als dessen Vertreterin, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung durch den Eigentümer, bzw. durch MBF als Vertreterin des Eigentümers nachhaltig stören oder wenn diese sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und/oder des Inventars sowie im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 10. dieser Vermittlungsbedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderen Belegung des Feriendomizils erlangt.

13. Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von MBF als Vermittlerin aus dem Vermittlungsvertrag ist für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt,
a) soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von MBF herbeigeführt wurde

b) soweit MBF für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
13.2. MBF haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von dritter Seite als Fremdleistungen geleistet oder vermittelt werden (z.B. Flüge, Mietwägen, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Freizeit-aktivitäten, etc.), soweit diese in der Objektbeschreibung, bzw. auf der Homepage von MBF so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von MBF sind. MBF haftet jedoch, soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von MBF ursächlich geworden ist.

14. Ausschluss von Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag und Verjährung
14.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MBF oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MBF beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung von MBF oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MBF beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
14.3. Die Verjährung nach Ziffern 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.4. Schweben zwischen dem Kunden und MBF Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder MBF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften
15.1. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Spanien einen gültigen Personalausweis (Ersatzausweise werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie: Im gesamten europäischen Bereich, also nicht nur im Bereich des Schengener Abkommens, gelten Kinderausweise nicht mehr als ausreichende Dokumente für einen Grenzübertritt. Auch entsprechende Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr ausreichend. Kinder benötigen daher einen selbstständigen Ausweis/Pass.
15.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft MBF keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit MBF den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand
16.1. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von MBF findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MBF ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2. Der Kunde kann MBF, soweit MBF als Vermittlerin in Anspruch genommen wird, nur an deren Sitz verklagen.
16.3. Für Klagen von MBF gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von MBF vereinbart.
16.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und MBF anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand: Januar 2024
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; MB Fincavermittlung UG (haftungsbeschränkt) und Rechtsanwalt Noll, Stuttgart 2009-2024

Hinweis: Informationen zur Online-Streitbeilegung
Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. OS-Plattform) geschaffen. Sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können diese Plattform unter folgendem Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Hinweis: MB Fincavermittlung nimmt nicht an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungstelle teil. Dennoch möchten wir Ihnen gerne die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle nachfolgend mitteilen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel.: +49 78517957940, Fax: +49 7851795741
Internet: www.verbraucher-schlichter.de, Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Vermittlungspartner ist:
MB Fincavermittlung
UG (haftungsbeschränkt)
Max-Planck-Str. 3
D–81675 München
Geschäftsführerin: Meike Brendel
Tel: +49 (0) 89 44 40 94 49
Fax: +49 (0) 89 44 40 94 13
Handelsregister: HRB 218561, Amtsgericht München
St.-Nr.: 143/160/51120
USt.-IdNr.: DE300436825
 
MB Fincavermittlung ist Mitglied im deutschen Reiseverband DRV und im Verband deutscher Ferienhausagenturen VDFA.